Mit ihrer Serie „Aworf“ nehmen „déi gréng“ Echternach Stellung zu aktuellen kommunalpolitischen Themen.
„Aworf“ zum Thema schulfreier Pfingstdienstag zur Springprozession.
Tradition bewahren!
déi gréng Echternach möchten bewusst am Anfang ihrer Stellungnahme ein Zitat des Papstes Johannes XXIII erwähnen: „Tradition heißt: Das Feuer hüten und nicht die Asche aufbewahren.“
Für „déi gréng“ Echternach geht es beim immateriellen UNESCO-Weltkulturerbe, der am Pfingstdienstag stattfindenden Springprozession, um die Bewahrung und Weiterführung dieser Tradition. Einer Tradition, die weit über die Grenzen Echternachs als ein gutes Beispiel eines friedlichen Zusammenlebens gesehen wird. Es geht hier nicht nur um die bloße Wahrung christlicher Werte. Das immaterielle Weltkulturerbe „Springprozession“ ist wesentlich mehr als ein bloßes Event in unserer heutigen schnelllebigen Zeit. Tradition bedeutet Heimat, Tradition bedeutet Verbundenheit, Tradition bedeutet sich seiner historischen Wurzeln bewusstwerden, Tradition bedeutet sich seiner gesellschaftlichen Werte zu erinnern.
Echternach ist die historische Kultur-Hauptstadt Luxemburgs. Kulturhistorische Impulse aus Echternach haben unser Land geprägt. Das immaterielle UNESCO-Weltkulturerbe gehört zu dieser luxemburgischen Tradition.
Wir stimmen den Inhalten der heutigen Stellungnahme des Willibrodus-Bauvereins zu, indem mit Erstaunen auf die Tatsache hingewiesen wird, dass die Schulferienordnung 2018/2019 für den Pfingstdienstag, dem Tag der Springprozession, kein schulfreier Tag mehr vorgesehen ist. Die Konsequenzen dieser Entscheidung könnten sehr wohl bedeuten, dass das Feuer nicht mehr gehütet, sondern nur die Asche aufbewahrt wird.
Es genügt nicht nur ein UNESCO – Label zu erlangen, man muss auch dafür Sorge tragen, dass dieses gemäß klarer Richtlinien erhalten bleibt. Alle Beteiligten haben sich hierfür engagiert. Dieses Engagement muss eingehalten werden.
déi gréng Echternach werden jegliche Initiative im Gemeinderat unterstützen, die für eine Abänderung dieser ministeriellen Schulferienordnung eintritt.